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Wie lange Garantie auf Computerteile?

Korgan / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

2 Jahre sind doch nach dem neuen Recht jetzt Pflicht oder? Und was ist mit Austauschgeräten? Mein Board musste getauscht werden, und der Händler sagte ich hätte nur 6 monate ausser wennn ich beweissen könnte dass dieses Board von Anfang an kaputt war. Stimmt das so? In den AGB des Ladens steht "24 Monate auf alle von uns verkauften Geräte".

515515 Dawson „Ich bin mir sicher in den AGBs des Geschaefts steht Gewaehrleistung und nicht...“
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Hallo Dawson
Ich habe mal auf die Hompage von einen Onlieshop der bei mir um die Ecke ist geschaut. Bei den Produktbeschreibungen steht zB. Mainboards ganz unten Garantie 2Jahre!!
http://www.arlt.com/shop/index.php?here=shop
AGB Auszug :))
10.Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend.

Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen, so kann der Kunde keine Ansprüche aus diesem Mangel geltend machen.

Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sofern es dem Käufer zumutbar ist, sind wir zur zweimaligen Nachbesserung ein und desselben Mangels berechtigt.

Stellt uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung zweimalig fehl, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder angemessener Minderung des vereinbarten Kaufpreises.
Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen dann, wenn:

Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder Dritte an dem Gerät auftreten.
der Liefergegenstand auf Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen ist.
Von der Gewährleistung sind auch die Waren ausgeschlossen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (Toner, Tintenpatronen, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, Disketten, Magnetbänder etc.) oder mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind, welches abgelaufen ist.

Im Fall einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig, insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis.

Die Anzeige eines Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung sowie der vollständigen Originalverpackung und des gesamten Lieferumfanges möglich.

11.Herstellergarantie
Wird vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die unter Punkt 10 beschriebene Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.


http://www.kmelektronik.de
AGB Auszug
6. Gewährleistung
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung seiner Wahl (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

Für Nacherfüllung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.


Mich tät ja nun der Sachverhalt interessieren was ist wenn....
Ich Glaube da werde ich mal bei Gelegenheit nachfragen. Den spaß geb ich mir.:)
MfG
René