Wenn der Händler im Aushang hat "...geben 2 Jahre Garantie..." ist es scheiß egal was im Kleingedruckten steht. Die 2 Jahre zählen, aber, wie oben schon gesagt, Du hast Anspruch aud 2 Jahre Gewährleistung oder noch genauer, auf 6 Monate Grantie und den rest bis 2 Jahren Gewährleistung, wobei in den ersten 6 Monaten die Umkehr der Beweislast gilt, d.h. der Händler muß die einwandfreie Ware nachweisen, danach Du. Gibt er zwei Jahre Garantie ist das entweder reine Händlerleistung oder der Hersteller ist großzügiger als das Gesetz vorschreibt.
Ein Passus, das Du offensichtliche mängel innerhalb von xx-tagen anzeigen mußt, wiederspricht ganz klar dem neuen recht, das die Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten vorsieht und muß daher ungültig sein.
natürlich gibt es trotzdem Händler (TFC in Hannover z.B.), die Kackfrechdreist behaupten, jeder mechanische Fehler auf einem MB ist vom Kunden verursacht worden und garantie ablehnen. Meist reicht zwar eine Einreichung beim Hersteller (gibt Garantie) aus, aber Du sitzt dann Wochen ohne Board da!!!