2 Jahre sind doch nach dem neuen Recht jetzt Pflicht oder? Und was ist mit Austauschgeräten? Mein Board musste getauscht werden, und der Händler sagte ich hätte nur 6 monate ausser wennn ich beweissen könnte dass dieses Board von Anfang an kaputt war. Stimmt das so? In den AGB des Ladens steht "24 Monate auf alle von uns verkauften Geräte".
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Hallo
Die Garantie verlängert sich natürlich nicht auf weitere 2Jahre mit dem Austauschboard. Aber der Garantieanspruch veringert sich dadurch aber auch nicht! Wenn das Board nach 4 Monaten kaputt geht und umgetauscht wird besteht immer noch eine Restgarantie von 20 Monaten!
Sonst würde der Kunde ja um seinen Garantieanspruch betrogen werden. Auserdenm ist Nachvollziebar das das Board a mit der SN NR wx getauscht wurde gegen Board B mit der SN NR yz! Die Unterlagen aus dem Garantieumtausch hast Du ja!
MfG
René