Das für seine oft deftige Kritik an Microsoft bekannte Magazin The Register berichtet über einen neuen Vorstoß aus Redmond. Auch die Lizenzbedingungen im Windows XP Service Pack 1 und im Windows 2000 Service Pack 3 gestatten Microsoft den Zugriff auf den Anwenderrechner.
Das Unternehmen lässt sich dazu im End User Licensing Agreement (EULA) beider Software-Pakete bestätigen, "dass Microsoft die genutzte Version des Betriebssystems und/oder seiner Komponenten automatisch überprüfen darf, um Upgrades oder Fixes automatisch auf den Rechner zu laden".
Wie es weitergeht steht hier.
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Aber genau da liegt der Knackpunkt: DIE WOLLEN UND WERDEN TUN!
Daß M$ in nahezu allen Sachen eine eigene "Rechts"auffassung hat, sollte wohl vollkommen klar sein. Eine "Rechts"auffasung, die zumindest dem deutschen Recht (und nur dieses ist für uns hier maßgeblich) in einigen zentralen Punkten diametral gegenübersteht.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung vor diesem Hintergrund, wenn M$ dann mal einen "findet", könnte interessant werden. Zumal, zumindest so, wie ich die Sache bislang verstanden und verfolgt habe, dient dieser neueste EULA-Murks nicht primär dem Schutz der eigenen Software, sondern es geht eher schon jetzt darum, die Startlöcher für die zukünftigen Ansprüche Dritter vorzubereiten. Ganz abgesehen davon, daß die Formulierung für meinen juristischen Laiengeschmack viel zu unpräzise und wischiwaschi ist. Das würde dann auch so ne Art "Generalgenehmigung zum allem" hinauslaufen, was die bisherige deutsche Rechtsprechung ja nicht sooo mag. Zumal ja auch überhaupt nichts über Art, Weise und Umfang dieser "Maßnahmen" gesagt wird. Nach deutscher Rechtsgepflogenheit ist eigentlich üblich, bestimmte Taten mit bestimmten Sanktionen zu belegen und nicht "wir werden was tun, wenn ihr was getan habt". Außerdem wird nichts über den "Erkennungsalgorithmus" ausgesagt, nach welchen und wessen Kriterien ein Sachverhalt abgeklopft wird.
Womit wir wieder beim sehr eigenen "Rechts"verständnis unserer Lieblingsfirma sind...