Vor zwei Wochen kaufte ich mir einen neuen Duron 1200 für mein Asus A7V. Die CPU ist vom Großhändler mit einem Aufkleber bestückt,welcher auf der Rückseite genau auf dem Kern klebt. Also Aufkleber runter, da ja schon AMD sagt: Keine Aufkleber auf der CPU. Bei Einbau sagt die CPU keinen Ton, beim Händler läuft diese auf einem Testrechner auch nicht. Jetzt verweigert der Computerladen die Rücknahme oder Umtausch der CPU mit der Begründung, der Prozessor sei platt, aber durch Fehlen des Aufklebers erlischt jeder Anspruch meinerseits, da man a.) nicht wüßte, ob ich die CPU überhaupt dort gekauft hätte und b.) sie höchstwarscheinlich den Überhitzungstod gestorben ist. Also angeblich alles meine Schuld. Also sitz ich jetzt auf einem neuen Schlüsselanhänger Weiß jemand rat wie ich weiter vorgehen kann, die CPU lief ja noch nicht einmal 1 sekunde...
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jetz möchte ich meinen senf auch dazu geben. wir bekommen die cpu auch so geliefert, bei einer monatlichen abnahme von ca. 15- 50 stück im letzen jahr, hatten wir deswegen noch nie ärger. amd sagt klar das es auf der cpu keinen aufkleber geben darf, nur auf der rückseite ist es geduldet und auch bei rma fällen hatte wir noch nie ärger damit.
allerdings ist das entfernen, meiner meinung nach ein eingriff, der sehr wohl zu gewährleistungsverlust füren kann/wird.
allerdings sollte auf der rechnung auch die sn von amd selber aufgedrukt sein, womit eine identifikation möglich ist. sollte der kollege diese ablehnen, weil er die sn nicht auf der rechnung hat- dann meide diese kollegne, in zukunft.