Vor zwei Wochen kaufte ich mir einen neuen Duron 1200 für mein Asus A7V. Die CPU ist vom Großhändler mit einem Aufkleber bestückt,welcher auf der Rückseite genau auf dem Kern klebt. Also Aufkleber runter, da ja schon AMD sagt: Keine Aufkleber auf der CPU. Bei Einbau sagt die CPU keinen Ton, beim Händler läuft diese auf einem Testrechner auch nicht. Jetzt verweigert der Computerladen die Rücknahme oder Umtausch der CPU mit der Begründung, der Prozessor sei platt, aber durch Fehlen des Aufklebers erlischt jeder Anspruch meinerseits, da man a.) nicht wüßte, ob ich die CPU überhaupt dort gekauft hätte und b.) sie höchstwarscheinlich den Überhitzungstod gestorben ist. Also angeblich alles meine Schuld. Also sitz ich jetzt auf einem neuen Schlüsselanhänger Weiß jemand rat wie ich weiter vorgehen kann, die CPU lief ja noch nicht einmal 1 sekunde...
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Hmm, ich kenne mich rechtlich überhaupt nicht aus :-) , aber von solchen Praktiken hab ich auch schonmal bei K&M Electronic etwas gehört. Dort wurde auch heftig diskutiert und das Fazit war irgendwie, daß der Aufkleber nicht auf dem DIE kleben darf, sondern höchstens nebendran und dann auch nur zum Zweck der schnelleren Abwicklung von Seiten K&Ms. Dort war es also nicht weiter schlimm, wenn er entfernt wurde.
Wenn du eine Rechnung vorweisen kannst, würd ich aber schon auf mein Recht bestehen, und vor allem HIER erstmal den Namen des Verkäufers nennen, damit man ein wenig boykottieren kann...