Hi Leute,kauft nicht beim PC-KING(www.pc-king.de)!!!!Er hat mich voll beschissen,er hat mir ne Radeon 8500 angedreht welche mit dem LE Chip bestückt ist und weniger Chip/Speichertakt hat!!!!!Auf seiner Site und in einer Mail hieß es:GLEICHER TAKT WIE DIE RADEON 8500 RETAIL NUR OHNE SOFTWARE!So hieß es wörtlich,doch das ende vom Lied als ich nun Powerstrip benutzt habe,250/250MHz und Radeon LE Chip!Er will nun die Karte für den heutigen Preis(249€) zurücknehmen,ich habe aber 330€ bezahlt!Er meint 14 Tage zurückgabegrantie und auf der Site steht 6Monate!Also Leute,nicht beim PC-KING KAUFEN,er hat auch noch n Freund von mir auf die gleiche Weise beschissen,bestimmt auch noch andere oder sogar euch!Ach ja,die 14Tage sind zwar schon um aber er hat mich beschissen und das dürfte schon Grund genug sein die Karte zum Verkaufspreis zurückzunehmen!
Am liebsten würde ich das mit ihm machen:
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Hallo,
es ist geltendes Recht, daß der Händler/Verkäufer Dir exakt
das verkaufen muß, was er deklariert hat!
Wenn er also sagt, diese Radeon ist VOLLWERTIG und es fehlt
ihr lediglich die übliche Software MUSS er Dir auch ne voll-
wertige Radeon verkaufen. Dabei ist es auch egal, ob er Dir
sein Versprechen mündlich oder schriftlich gegeben hat.
Sofern dies nicht geschehen ist bist Du im Recht und kannst
eine Wandlung verlangen, ganz gleich welche Fristen bereits
abgelaufen sind!
Das Gesetz sieht auch nicht vor, daß der Kunde sich duzende
von PC-Fachzeitschriften durchblättert, damit er nicht übers
Ohr gehauen werden kann. Ist also absoluter HUMBUK solche
Argumente hier lesen zu müssen!
Schwierig ist es aber mit der Beweislast; DU MUSST BEWEISEN,
daß die Radeon falsch deklariert wurde!!!
Hast Du keine Rechnung erhalten? Und was ist mit der eMail,
die Du erwähnst? Hast Du diese noch? Und steht dann da auch
drin, "Gleicher Chiptakt wie bei...!" oder "Gleicher Chiptakt
wie bei...MÖGLICH!"???
Hast Du evtl. Zeugen?
Versuche Dich zunächst noch einmal telefonisch zu einigen!
Und sorge dafür, daß Zeugen mithöhren. Verlange die Geschäfts-
führung. Erkläre Ihr ruhig und freundlich (auch wenn's schwer
fällt) was passiert ist und bitte um Wandlung auf Kulanz.
Geht das in die Hose, kannst Du immer noch weitere Schritte
einleiten (Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein -genaue
Beschreibung des Kaufgebahrens und Deiner Entäuschung müssen
enthalten sein, ebenso Deine Bitte um Wandlung-, gehr auch hier
nichts, frage doch mal bei ComputerBild nach. Die helfen gerne
in solchen Dingen -vermitteln zwischen Kunden und Händlern-,
...und zu guter letzt bleibt dann noch der übliche Rechtsstreit!).
Alles Gute!
P.S.: Ich kann Deinen Ärger verstehen!