Wenn ich vor Beginn der Arbeitszeit einen Arbeitsunfall habe, und die Berufsgenossenschaft erfährt dass, dann könnte ich mir vorstellen, dass sie sich weigern, zu zahlen.
Bei einem Wegeunfall zur Arbeitsstätte oder von dort nach Hause wird doch auch keine Abweichung, in diesem Fall vom direkten Weg, toleriert.
Ja, ich weiß, wie so oft im Leben gibt es auch Ausnahmen davon.
Auf dem Weg zur Arbeit waren es ca. 50 Kilometer "über die Dörfer":
Per Autobahn waren es ca. 70 Kilometer.
Welche Strecke werde ich wohl genommen haben?
Aber zurück zum Thema.
Ich war immer ca. 10 Minuten vor Schichtbeginn am Arbeitsplatz für die Schichtübergabe.
Hätte ich nicht machen müssen, aber ich sah dass auch nicht als arbeiten an, sondern als Information für mich.
Und damit die Kollegen nicht länger bleiben mussten, was die ja dann auch für mich machten.
Ich hätte aber nicht in diesen 10 Minuten an der Bestückungslinie (SMD) gearbeitet.