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Schutzverlauf blockiert den Firefox

winnigorny1 / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute morgen noch habe ich ohne Probleme eine Übersetzung mit DeepLOnline mit dem Firefox gemacht.

Nach dem Frühstück will ich den Firefox wie gewohnt aus der Taskleiste öffnen - und er ist weg!!!!

Ich will ihn wieder hinzufügen und der wird vom Schutzverlauf blockiert!!!! Auch im Startmenue ist er verschwunden. Unter Programme kann ich die Firefox.exe starten und alles ist wie vordem aber sowie ich versuche, das Ding als Icon auf dem Desktop abzulegen oder eine Verknüpfung irgenwo einzurichten, wird das blockiert.

Die Meldung lautet: Ihr administrator hat die Aktion blockiert - wenden Sie sich an Helpdesk!

Im Schutzverlauf steht: Blockierte APP oder Prozes: explorer.exe

Blockiert durch: Verringerung der Angriffsfläche

Regel: Win32-API-Aufrufe aus Office-Makro blockieren

Betroffene Elemente: C:\Users\.............\AppData\Roaming\Microsoft\Internet Explorer\Quick Launch\User Pinned\TaskBar\Firefox.Ink

Was ist das für ein Scheiß? Und ich finde keine Möglichkeit, das im Schutzverlauf freizugeben!!!!

Hat jemand einen Tipp????

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mumpel1 gelöscht_189916 „Das ist grundsätzlich richtig. Ob das bei der Mail-Flut jeder berücksichtigt, die speziell bei Unternehmen so jeden Tag ...“
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Ob das bei der Mail-Flut jeder berücksichtigt, die speziell bei Unternehmen so jeden Tag anlandet auch in Form von Bewerbungen und Ähnlichem?

Bei einer guten Firma werden Anhänge bereits auf dem Emailserver einer Vorprüfung unterzogen. Bei Unsicherheit und bei Virenfund wird der Anhang entfernt, oder die Mail mit einer entsprechenden Bounce-Mail quittiert und gelöscht. Ich kenne Firmen bei denen es so ist, allerdings sind die Prüfungen teilweise zu scharf eingestellt (da wird auch mal harmloser VBA-Code als gefährlich eingestuft). Bei uns bei der Bahn werden sogar Links in Emails geprüft, verdächtige Links werden entfernt oder durch einen Link auf einen "Sicherheitshinweis" ersetzt. Das betrifft vor allem bekannte Links, die auf einer Blacklist stehen, also bereits bekannt sind.

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