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sea hatterchen1 „Es gibt die Recht s sprechung und es gibt Volkesmeinung und nicht immer korrelieren diese beiden miteinander. In der ...“
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Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Aber: Man kann nicht alles und jedes in Paragraphen fassen. Darum der Ermessensspielraum bei Gerichtsentscheiden. Dieser wird aber manchmal derart strapaziert, dass der "Normalbürger" nur noch den Kopf schütteln kann.

Ich weiss, wovon ich rede, denn als mittlerweile pensionierter Beamter habe ich unzählige Gerichtsurteile gelesen. Allzu unverständliche Urteile zog ich stets an die nächste Instanz mit entsprechender Begründung weiter, wo ich (bzw. "mein" Amt) nur einen einzigen Fall aus formaljuristischen Gründen (kleinen, aber wichtiger Passus übersehen) verloren habe.

Diese erhebliche Mehrarbeit habe ich mehr oder weniger gerne auf mich genommen (auch wenn es Zeit und Nerven kostete), um die Welt etwas zu verbessern Zwinkernd Und um Direktbetroffene (z.B. Arbeitnehmer) sowie die Allgemeinheit dank revidiertem Urteil finanziell etwas zu entlasten.

Rang, Stellung oder Status (zum Teil ganze Ämter) der beklagten Gegenpartei spielten keine Rolle. In meinem Arbeitsvertrag wurde schriftlich festgehalten, dass ich in dieser Beziehung freie Hand hatte.

Gruss

sea

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