"Um Abgeordneter zu werden, muss man 18 Jahre alt sein und seinen Wehr- oder Zivildienst erfüllt haben. Höhere Beamte sind von der Wahl grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem: Präfekten in ihren Départements oder Regionen, Unterpräfekten, Richter, Staatsanwälte und Polizeidirektoren auf Ebene der Départements und Generalinspektoren. Die Nichtwählbarkeit erstreckt sich bei Präfekten auch auf drei Jahre und bei Unterpräfekten auf ein Jahr nach Ende ihrer Amtszeit.
Ein Abgeordneter darf nicht zugleich dem Senat, der Regierung, dem Verfassungsrat oder dem Wirtschafts- und Sozialrat angehören oder von der Regierung mit einem Auftrag (mission), der länger als sechs Monate dauert, ausgestattet sein. Auch die Tätigkeit als Défenseur des droits ist mit einer Mitgliedschaft in der Nationalversammlung unvereinbar. Seit 1972 gilt diese Regelung auch für Generaldirektoren von Staatsbetrieben oder Privatunternehmen, die in hohem Maße staatliche Aufträge oder Subventionen erhalten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_(Frankreich)#Abgeordnete
Das ist da Fakt und nix anderes (ein generelles Verbot von "Nebenbeschäftigungen" gibts da definitiv nicht) und da hat der Franzose halt jenau Null Ahnung...
Und die Klientel von der du sprichst ist in keinem Parlament auf der Welt vertreten und deren Interessen werden überall stiefmütterlich behandelt.