Er muss etwas "wertvolles" bzw. etwas von höherem Wert mit nehmen. Die Richter sind da nicht festgenagelt. Beispiel: Er klaut deine Geldbörse mit 40 €, dann ist das z. B. ein "Einbruch-Diebstahl", kein "schwerer Diebstahl".
Weswegen ich die Richter anführte.
Und wenn man bei dir einbricht, bist auch du Schuld. Weil, du hättest ja Vorsorge treffen können und dann wird dir von der Kripo (das sind die schlauen Polizisten) aufgezählt wo man hätte was machen können... blah, blah blahhhh
Diesen Zirkus wünsche ich Dir nicht. Übrigens war der monetäre Schaden und die Sauerei beim mir im fünfstelligen Bereich und da "schwerer Einbruch-Diebstahl".
Und dann geht die Farce mit der Versicherung los...
Am Ende wurde der monetäre Schaden aber ersetzt, für die Sauerei und die Tränen bei Frau und Kind (selbst seine Spardose wurde zerschlagen) gibt es nix.
Gruß
h1