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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
Sovebämse gelöscht_323936 „Besitz ist nicht Eigentum - oft wird das verwechselt. Hier geht um Besitz und zumindest angenommenem Eigentum des ...“
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Ja, es geht konkret um ein Gerät, was Amazon für 40 Euro statt 320 verkauft hat. Ich habe es gekauft, bezahlt und sie haben es auch geliefert. Nachdem ich das Gerät (war nur noch 1 auf Lager) gekauft habe, wurde der Status auf "Wird nachbestellt" und der Preis auf 320 Euro verändert.

Das Paket ist schon angekommen und bislang von Amazon keine Mail. Da der Preis geändert wurde, wurde ja sicher bemerkt, dass das Produkt viel zu günstig verkauft wurde. Demnach müsste ich jetzt 2-3 Wochen warten und dann können sie es nicht mehr zurückverlangen. Was aber, wenn ich das Gerät trotzdem jetzt nutze und es dabei einen Schaden gibt?

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