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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
gelöscht_323936 Sovebämse „Hallo Anne Also als Beispiel: Kunde kauft Artikel für 100 Euro statt 300. Shop liefert. Kunde entsorgt sein Gerät nach 1 ...“
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Besitz

Besitz ist nicht Eigentum - oft wird das verwechselt. Hier geht um Besitz und zumindest angenommenem Eigentum des gekauften Objekts.

Zu der Frage machst Du Dir aus meiner Sicht unnötige Gedanken. Oder hast Du grade ein unnötiges Superschnäppchen gemacht, um das Du jetzt bangst?
Es gibt so viele mögliche Fälle zum Verhalten des Käufers, dass es ggf. auch unterschiedliche Beurteilungen dazu geben wird.
fahrlässig, in gutem Glauben, unverhältnismäßig - und noch einige mehr.

Keine Spekulationen dazu von meiner Seite.
Es ist schon ein Unterschied ob es um eine Maus von 5 statt 15 Euro, eine fehlende führende 1 bei einem Computer für 390 statt 1.390 EUR oder gar ein Auto mit einem noch höheren Preis-Irrtum geht - und was man damit macht, wenn es in den eigenen Besitz gekommen ist. Ob der Besitz dann auch Eigentumsrecht bedeutet.

Viel Spaß weiter beim den juristischen Begriffen und den Unterpunkten zu Anfechtung  .

ALLES dort lesen und verstehen hilft vielleicht bei der Antwort.

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