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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Sovebämse gelöscht_323936 „Das ist eine sehr lange Geschichte - und bei Nichtigkeiten wird da selten jemand klagen. ...“
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Hallo Anne

Also als Beispiel: Kunde kauft Artikel für 100 Euro statt 300. Shop liefert. Kunde entsorgt "sein" Gerät nach 1 Woche. Shop bemerkt nach 2 Wochen den Fehler, ficht den Kaufvertrag an. Kunde muss also nun die Preisdifferenz nachträglich bezahlen, weil er den Artikel nicht mehr zurückgeben kann? Fände ich schon noch eine dicke Nummer. Irgendwo gehe ich davon aus, dass ein gekauftes Produkt in meinen Besitz übergeht und ich damit machen kann, was ich will.

Gruss
Thomas

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