Rundfunkbeitrag Widerstand 211 Themen, 4.270 Beiträge
Gleich der Einleitungssatz des Artikels ist irreführend:
Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat.
Das trifft nicht zu – sie muss auch dann zahlen, wenn sie überhaupt keine Empfangsgeräte hat, so wie jeder andere auch. Dafür gibt es den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten.
Wogegen die Betreiberin jedoch vorgeht, ist, dass sie auch noch für jedes Zimmer zusätzlich ein Drittel des Beitrags zahlen soll. Das ist etwa so, als würde ein Privathaushalt das Doppelte an Gebühren zahlen, einmal für die Wohnung, einmal für die 3 Zimmer... und darum ging es.
Bei eiligen Lesern, die nur die Überschriften zur Kenntnis nehmen oder Einleitungsabsätze überfliegen, könnte leicht der Eindruck entstehen, die Gerichte wollten die Schraube der Geschichte wieder auf eine geräte-gebundene Gebühr (statt eines Beitrags) zurückdrehen. Das ist aber nicht die Quintessenz der Meldung.
CU
Olaf