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News: Erfolgreiche Klage

Gerichtsurteil zu Rundfunkbeitrag: Zahlen nur bei Empfang

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles
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De_prodigo_Filio andy11 „Noch ein Urteil. Leider nicht für Privathaushalte. ...“
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Hallo andy11

Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist.

Hat da jemand das WLAN vergessen, ein WLAN Router auf jeder Etage reicht und es muss in keinem Zimmer eine "Steckdose" für TV sein.

Den ganzen Quatsch hätte man sich auch sparen können, man hätter einfach den Bildungshaushalt um diese 6 Mrd. ausgeweitet und die Sendeanstallten daraus finanziert, es handelt sich ja doch um die "Grundversorgung für Bildung und Information".
Aber dazu wird es wohl noch Text geben :-))

Jürgen

Als Kinder mussten wir immer auf harten Holzb?nken in der Schule sitzen, nur der Stuhl der Lehrerin war weich und warm...
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