Rundfunkbeitrag Widerstand 211 Themen, 4.270 Beiträge
Noch ein Urteil. Leider nicht für Privathaushalte.
Andy
Hallo andy11
Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist.
Hat da jemand das WLAN vergessen, ein WLAN Router auf jeder Etage reicht und es muss in keinem Zimmer eine "Steckdose" für TV sein.
Den ganzen Quatsch hätte man sich auch sparen können, man hätter einfach den Bildungshaushalt um diese 6 Mrd. ausgeweitet und die Sendeanstallten daraus finanziert, es handelt sich ja doch um die "Grundversorgung für Bildung und Information".
Aber dazu wird es wohl noch Text geben :-))
Jürgen
"Zum anderen stelle die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe nach der bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die dem öffenlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Finanzierung dar. Das BVerfG geht nämlich davon aus, dass die Rundfunkanstalten erst so in die Lage versetzt werden, der Pflicht zur Vielfaltsicherung aus dem Rundfunkauftrag gerecht zu werden, ohne auf Werbeeinnahmen oder staatliche Zuschüsse angewiesen und damit abhängig zu sein."
Pustekuchen sagt man da und genau das wäre Staatsfunk!
Gleich der Einleitungssatz des Artikels ist irreführend:
Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat.
Das trifft nicht zu – sie muss auch dann zahlen, wenn sie überhaupt keine Empfangsgeräte hat, so wie jeder andere auch. Dafür gibt es den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten.
Wogegen die Betreiberin jedoch vorgeht, ist, dass sie auch noch für jedes Zimmer zusätzlich ein Drittel des Beitrags zahlen soll. Das ist etwa so, als würde ein Privathaushalt das Doppelte an Gebühren zahlen, einmal für die Wohnung, einmal für die 3 Zimmer... und darum ging es.
Bei eiligen Lesern, die nur die Überschriften zur Kenntnis nehmen oder Einleitungsabsätze überfliegen, könnte leicht der Eindruck entstehen, die Gerichte wollten die Schraube der Geschichte wieder auf eine geräte-gebundene Gebühr (statt eines Beitrags) zurückdrehen. Das ist aber nicht die Quintessenz der Meldung.
CU
Olaf
Ein zu begrüßendes Urteil! Zwar wird es dadurch wohl weniger Hotspots geben, aber die Betriebe - insbesondere die kleineren - werden sich sicherlich über die Kostenersparniss freuen.
Der Grundsatz "Zahlen nur bei Empfang" gilt schon immer.
Mit dem Unterschied, dass heutzutage praktisch jeder zu jederzeit die Möglichkeit hat ARD, ZDF und die Dritten zu empfangen. Sei es über Smartphone-App oder über Internet am PC oder, oder, oder.
Früher reichte es, wenn ein Sperrfilter vor die Antennendose gesetzt wurde. So einfach geht das heute nicht mehr.
Tagesschau und heute-Nachrichten sind mir lieber als RTL2-News oder f*cking Galileo.
Mit dem Unterschied, dass heutzutage praktisch jeder zu jederzeit die Möglichkeit hat ARD, ZDF und die Dritten zu empfangen.
Es hat nicht jeder zu jeder Zeit die Möglichkeit...