Dann hätte die Domain also genau so gut klopapier.de heißen können
Nicht ganz. Der erste Teil der Domain ("rundfunkbeitrag") stellt schon mal klar, dass es sich um den Rundfunkbeitrag handelt.
Der zweite Teil ("klage") lässt aber weder irgendwelche Schlüsse zu, wie die genaue Begrifflichkeit beim Bundesverfassungsgericht nun lautet noch lässt er Schlüsse zu, welche Kosten dort entstehen.
Und dass es bei grundsätzlich kostenlosen Verfahren auch eine Missbrauchsgebühr geben muss, ist auch klar. Sonst würde das Gericht mit unendlich vielen Pippifax-Verfahren blockiert werden und wichtige Dinge würden nicht mehr verhandelt werden können.
Ob es sich jetzt bei dem konkreten Beispiel um einen offensichtlich aussichtslosen Antrag handelt, kann ich nicht beurteilen.
Auf alle Fälle solten die Geldeinsammler unter www.rundfunkbeitragsklage.de dann schon mal erklären, was sie mit den übriggebliebenen Geldern machen wollen...
Gruß, mawe2