Namen sind Schall und Rauch... :-)
Dann hätte die Domain also genau so gut klopapier.de heißen können – war ja nix Gescheiteres mehr frei? Also das glaubst du doch selbst nicht.
Aber egal, wie das nun heißt: Es ist grundsätzlich kostenfrei.
Zitat aus deinem Link:
"Nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann Beteiligten eine Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 € auferlegt werden. Missbräuchlich kann die Einlegung von Verfassungsbeschwerden oder anderer Rechtsmittel dann sein, wenn der kostenfreie Zugang zum Bundesverfassungsgericht leichtfertig dazu missbraucht wird, von vornherein offensichtlich aussichtslose Anträge zu stellen"
– mich würde es nicht wundern, wenn die hier angesprochene Beschwerde so eingestuft werden würde. Aber warten wir es ab.
CU
Olaf