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Olaf19 mawe2 „Das darf sie nicht. Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines ...“
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Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.

Genau so hatte ich es mir gedacht. Das heißt im Klartext: man kann diese Apps fast gefahrlos nutzen, da sie nur im Falle einer Verkettung unglücklicher Umstände nachweisbar werden.

...dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.

Du hast völlig recht. Manche Leute sind blöder, als man selber denken kann. Oder, um im Bild zu bleiben: "...als die Polizei erlaubt" ;-)

Greetz, Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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