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Olaf19 mawe2 „Richtig witzig wird es, wenn derjenige zwar nie geblitzt wird aber ...“
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Mir will das Ganze nicht so recht einleuchten.

Da heißt es in dem Artikel, die Polizei darf das Smartphone nicht einkassieren. Sie darf aber bei Verkehrskontrollen das Fahrzeug durchsuchen, ob Smartphones vorhanden sind? Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?

Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf? Oder muss er den Beamten gleich den Entsperrcode mitgeben? Irgendwie mysteriös... oder ich hab irgendetwas grundsätzlich falsch verstanden.

CU, Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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