Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.634 Themen, 31.670 Beiträge

mawe2 Olaf19 „Mir will das Ganze nicht so recht einleuchten. Da heißt es in dem ...“
Optionen
Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?

Das darf sie nicht.

Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.

Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf?

Wahrscheinlich nicht.

Man soll aber nicht vergessen, dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.

Viele Straftaten werden aber auch nicht geahndet, weil die Polizei keine Beweise beibringen kann. Trotzdem bleiben diese Straftaten strafbar...

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen