Es könnte richtig teuer werden:
http://www.sueddeutsche.de/digital/bussgeld-entscheid-euro-strafe-fuer-blitzer-app-1.2735492
Gruß
Es könnte richtig teuer werden:
http://www.sueddeutsche.de/digital/bussgeld-entscheid-euro-strafe-fuer-blitzer-app-1.2735492
Gruß
Richtig witzig wird es, wenn derjenige zwar nie geblitzt wird aber wegen der vorhandenen App trotzdem zahlen muss...
Wer sich an die Regeln hält hat solch dubiose App's nicht nötig.
Mir will das Ganze nicht so recht einleuchten.
Da heißt es in dem Artikel, die Polizei darf das Smartphone nicht einkassieren. Sie darf aber bei Verkehrskontrollen das Fahrzeug durchsuchen, ob Smartphones vorhanden sind? Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?
Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf? Oder muss er den Beamten gleich den Entsperrcode mitgeben? Irgendwie mysteriös... oder ich hab irgendetwas grundsätzlich falsch verstanden.
CU, Olaf
Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?
Das darf sie nicht.
Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.
Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf?
Wahrscheinlich nicht.
Man soll aber nicht vergessen, dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.
Viele Straftaten werden aber auch nicht geahndet, weil die Polizei keine Beweise beibringen kann. Trotzdem bleiben diese Straftaten strafbar...
Gruß, mawe2
Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.
Genau so hatte ich es mir gedacht. Das heißt im Klartext: man kann diese Apps fast gefahrlos nutzen, da sie nur im Falle einer Verkettung unglücklicher Umstände nachweisbar werden.
...dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.
Du hast völlig recht. Manche Leute sind blöder, als man selber denken kann. Oder, um im Bild zu bleiben: "...als die Polizei erlaubt" ;-)
Greetz, Olaf
Wer zu langsam fährt, wird auch gestoppt: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/google-auto-wegen-langsamfahrens-von-der-polizei-gestoppt-a-1062605.html
Und der hier hat sich sogar absichtlich blitzen lassen ;-)
http://www.n-tv.de/auto/Temposuender-zeigt-Blitzer-Stinkefinger-article16347741.html
CU, Olaf