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mawe2 gelöscht_35042 „Besser langsam fahren..“
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Richtig witzig wird es, wenn derjenige zwar nie geblitzt wird aber wegen der vorhandenen App trotzdem zahlen muss...

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soppiy mawe2 „Richtig witzig wird es, wenn derjenige zwar nie geblitzt wird aber ...“
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Wer sich an die Regeln hält hat solch dubiose App's nicht nötig.

Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie.(http://www.z-mj.de)
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Olaf19 mawe2 „Richtig witzig wird es, wenn derjenige zwar nie geblitzt wird aber ...“
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Mir will das Ganze nicht so recht einleuchten.

Da heißt es in dem Artikel, die Polizei darf das Smartphone nicht einkassieren. Sie darf aber bei Verkehrskontrollen das Fahrzeug durchsuchen, ob Smartphones vorhanden sind? Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?

Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf? Oder muss er den Beamten gleich den Entsperrcode mitgeben? Irgendwie mysteriös... oder ich hab irgendetwas grundsätzlich falsch verstanden.

CU, Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Mir will das Ganze nicht so recht einleuchten. Da heißt es in dem ...“
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Wenn ja, dann darf sie es nach einer Blitzer-App durchsuchen?

Das darf sie nicht.

Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.

Und wenn das Gerät nun gesperrt ist? Ist dann der Fahrer verpflichtet, es zu entsperren, damit die Polizei darauf herumschnüffeln darf?

Wahrscheinlich nicht.

Man soll aber nicht vergessen, dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.

Viele Straftaten werden aber auch nicht geahndet, weil die Polizei keine Beweise beibringen kann. Trotzdem bleiben diese Straftaten strafbar...

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Das darf sie nicht. Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines ...“
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Wenn aber die Polizei bei der Kontrolle eines Autos (bzw. seine Fahrers) zufällig sieht, dass dort ein Handy mit der entsprechenden App läuft, wird sie wahrscheinlich tätig werden.

Genau so hatte ich es mir gedacht. Das heißt im Klartext: man kann diese Apps fast gefahrlos nutzen, da sie nur im Falle einer Verkettung unglücklicher Umstände nachweisbar werden.

...dass manche Täter so blöd sind, und mit ihren Taten auch noch prahlen müssen. Wird das z.B. vor der Polizei gemacht, bekommt man sicher Ärger.

Du hast völlig recht. Manche Leute sind blöder, als man selber denken kann. Oder, um im Bild zu bleiben: "...als die Polizei erlaubt" ;-)

Greetz, Olaf

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gelöscht_312237 gelöscht_35042 „Besser langsam fahren..“
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Olaf19 gelöscht_312237 „Wer zu langsam fährt, wird auch gestoppt: ...“
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Und der hier hat sich sogar absichtlich blitzen lassen ;-)
http://www.n-tv.de/auto/Temposuender-zeigt-Blitzer-Stinkefinger-article16347741.html

CU, Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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