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Wohnungskündigungen, um Flüchtlinge unterbringen zu können

gelöscht_320096 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles


Bekannt werden erste Kündigungen von Mietern kommunaler Wohnungen

wegen Eigenbedarfs, um Flüchtlinge unterbringen zu können.

Der Deutsche Mieterbund rät, diese Kündigungen nicht hinzunehmen, da dafür

keine Rechtsgrundlage besteht. Nur natürliche Personen dürfen Eigenbedarf

anmelden.

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/kuendigung-wegen-fluechtlingen--mieter-in-nieheim--nrw--muessen-wegen-eigenbedarf-ausziehen-6465914.html

http://www.shortnews.de/id/1172411/nieheim-nrw-stadt-kuendigt-mietern-die-wohnung-asylbewerber-ziehen-ein

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-hart-aber-fair-dem-staat-droht-der-kontrollverlust-13816688.html

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gelöscht_320096 audax31 „Um das Recht auf Eigentum einzuschränken bedarf es eine Änderung ...“
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Ich versuche es nochmal.

Hamburg hat das auch ohne Grundgesetzänderung geschafft:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/neues-gesetz-erlaubt-direkten-zugriff-gegen-den-willen-der-besitzer-hamburg-will-immobilien-fuer-fluechtlinge-beschlagnahmen_id_4968414.html

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article146802190/Widerstand-gegen-geplante-Immobilien-Beschlagnahmung.html

Die anderen Bundesländer werden wahrscheinlich bald folgen.

Den Link zu Prof. Dr. Schachtschneider kann sich jeder über Google selbst suchen.

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