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Wohnungskündigungen, um Flüchtlinge unterbringen zu können

gelöscht_320096 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles


Bekannt werden erste Kündigungen von Mietern kommunaler Wohnungen

wegen Eigenbedarfs, um Flüchtlinge unterbringen zu können.

Der Deutsche Mieterbund rät, diese Kündigungen nicht hinzunehmen, da dafür

keine Rechtsgrundlage besteht. Nur natürliche Personen dürfen Eigenbedarf

anmelden.

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/kuendigung-wegen-fluechtlingen--mieter-in-nieheim--nrw--muessen-wegen-eigenbedarf-ausziehen-6465914.html

http://www.shortnews.de/id/1172411/nieheim-nrw-stadt-kuendigt-mietern-die-wohnung-asylbewerber-ziehen-ein

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-hart-aber-fair-dem-staat-droht-der-kontrollverlust-13816688.html

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jueki gelöscht_320096 „Noch ein Nachtrag, weil er zur Eröffnung paßt: Jetzt droht sogar ...“
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Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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