http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2015/06/panoramafreiheit_in_gefahr.html
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Geldforderungen wegen fotografierter Tomaten.
Wenn das Foto künstlerische Originalität und hohen Wiedererkennungswert hat, sprich: wenn der Fotograf nicht einfach nur auf dem Wochenmarkt seine Linse auf eine Tomatenkiste gehalten hat, warum nicht.
Dann aber geht es um das Urheberrecht am Foto.
Hingegen würde kein Mensch auf die Idee kommen, dass das Fotografieren einer Tomate an sich schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil die Tomate(!! nicht das Foto) urheberrechtlich geschützt ist.
Und um genau solche, wie ich finde, hanebüchenen Dinge geht es bei der Panoramafreiheit.
CU
Olaf