Laptops, Tablets, Convertibles 11.798 Themen, 56.055 Beiträge

Leider ist die Rubrik "Neep" nicht mehr da ...

kybi / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

... aber ich würde schon gern meine Weihnachtserfahrungen mit eBay kundtun (dient für mich auch als Frustbewältigung ;-) ).

Es handelt sich um die Auktion "Samsung Q35 mit 2,25 GB RAM" (161483652276).

Ich hatte mir einen neuen (gebrauchten) Notebook zugelegt (siehe auch meine Forenbeiträge  Suche neuen Notebook ab 29.10.2014 in dieser Rubrik). Mit dem HP 2540p bin ich voll zufrieden, er erfüllt alleine die Aufgaben, für die ich vorher 2 benötigt hatte (einen Samsung Q35 für das Allgemeine und einen Samsung NC10 für das Mobile - Webcam und UMTS-).

Da ich keine 3 benötigte, habe ich die beiden überzähligen bei eBay angeboten. Der NC10 ging ohne Problem über die Bühne, beim Q35 (43,02 Euro Auktionsendpreis) hat der Käufer wohl kalte Füße bekommen.

Unter Angabe von Defekten, welche seiner Darstellung nicht in der Beschreibung wären, wollte er den Kauf rückgängig machen. Nach einer ersten Kontaktaufnahme eröffnete er bei eBay gleich einen Fall, wir einigten uns auf Rücksendung und Erstattung der Auktionspreises. Der Laptop kam auch wieder bei mir an. Nur nicht in dem Zustand, wie ich ihn verschickt hatte:

1. Kritikpunkt des Käufers - Display hat einen Gelbstich

wenn man den Korrekturregler für die Sättigung "Blau" auf Minimum regelt, hat das Display natürlich einen Gelbstich - korrekt eigestellt "ups" Gelbstich weg

2. Kritikpunkt des Käufers - Display hängt quasi nur an einem Scharnier

wenn eine beim Versand vorhandene Schraube fehlt, da wird das Ganze halt etwas instabil

3. Kritikpunkt des Käufers - Gehäuse lässt sich anheben

siehe auch Punkt 2 - es fehlte eine zweite Schraube, wodurch die Gehäuseschalen nicht mehr fest zusammenhielten

Auch fehlte bei der Rücksendung die Recovery-CD (mit XP - könnte ich ja noch verschmerzen) und das neue Netzteil. Es lag zwar ein funktionierendes bei, aber dieses hatte einem erheblichen Kabelschaden.

Nachdem ich ihm die obigen Punkte mitgeteilt hatte, kam automatisch eine negative Bewertung (Premiere! Endlich! Nach über 10 Jahren eBay endlich eine negative Bewertung!).

"Achtung sehr hinterlistiger Verkäufer! beschädigte Ware, Rückversand, Geld weg!"

Hinterlistig zu sein bedeutet, dass man einen Vorsatz hat. Das Geld ist noch nicht weg, da bei Paypal eingefroren. Das einzige was stimmt, dass der Laptop wieder bei mir ist, allerdings nicht im Versandzustand.

Ich habe nun beim vom Käufer geöffneten Fall Bilder eingehängt, welche im nächsten Beitrag sind.

Des Weiteren (obwohl das wohl nichts bringen wird) habe ich ihn bei eBay als Käufer gemeldet, welcher den Käuferschutz missbraucht und weiterhin die doch etwas unterirdische Bewertung.

Der Käufer hat zwar einen weiblichen Namen, allerdings kommt mir das Ganze nicht wie die Ergüsse einer jungen Frau vor, sondern eher wie das pubertäre Gehabe eines Jugendlichen, welcher den Account der Mutter missbraucht. Aber das muss ja nicht stimmen, ist ja nur meine Wahrnehmung.

Meine Rechtsschutzversicherung meinte (im Endeffekt das Gleiche wie ich), dass man die 50 Euro abschreiben kann. Ich sollte es halt sportlich nehmen und schauen, was eBay daraus macht. Über eine Rückmeldung würde sich meine Rechtsschutzversicherung freuen.

Meine bisherige Kommunikation habe ich in einem weiteren Beitrag reingetan.

Schau'n wir mal, was draus wird!

bei Antwort benachrichtigen
... kybi
kybi Nachtrag zu: „Leider ist die Rubrik "Neep" nicht mehr da ...“
Optionen

Nun ist im Käuferschutzfall folgendes aufgetaucht:

Unser Kundenservice wird sich innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Sie haben immer noch die Möglichkeit, jetzt den vollen Betrag zu erstatten und den Fall zu schließen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

•Wenn Sie eine Rückerstattung veranlassen, bevor der Kundenservice eine endgültige Entscheidung getroffen hat, wird der Fall geschlossen und Sie erhalten keinen negativen Vermerk.

Kann ich das jetzt so Interpretieren, dass ich als Verkäufer eh' der Angearschte bin, egal wie entschieden wird, ich erhalte sowieso einen negativen Vermerk?

Könnte man auch als Nötigung werten auf jeden Fall die Unwahrheiten des Käufers zu akzeptieren und eine volle Rückerstattung zu veranlassen, obwohl ein Schaden entstanden ist.

bei Antwort benachrichtigen