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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Die Olsenbande. Andy andy11
Protest gelöscht_311356 „@Protest Es gibt nicht die Datenschützer! Wenn du ...“
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Unter "Datenschützer" verstehe ich alle "Personen" die mit (Über)eifer alle "Daten" schützen wollen. Die Frage ist nun: Was sind Daten? bzw. was ist "Personen" bezogene Datenspeicherung? Leider haben die Gesetzgeber das nicht eindeutig Spezifiziert - so dass Interpretationsspielraum bleibt. Die "Begründung" der "Datenschützer" für ein dashcam verbot kann auf jedes Lichtbild aufnehmende Gerät angewendet werden! Also auch auf jeden Fotoapparat - auch mit Film! Denn, es ist technisch möglich einen Film einzuscannen und anschließend das digitale Bildmaterial eletronisch zu verarbeiten. Ergo, würde mit dieser Argumentation es auf ein generelles Bild- und Filmverbot im öffentlichem Raum hinauslaufen! Es wird nicht berücksichtigt, dass eine Abgebildete Person "eindeutig Identifizierbar" sein muss - und das ist sie in aller Regel nicht. Das Fotorecht, verbietet aber eine "Veröffentlichung" von "identifizierbaren" Personen ohne deren Einverständnis. Das "Foto" selbst ist eigentum des Fotgraphen. Dieser kann aber ohne Einverständnis berechtigter dritter damit nichts anfangen als in seinem Archiv verschimmeln zu lassen. Die Frage ist nun, ob das fotographieren/filmen von Personen die zufälling Teil eines bildes Fims werden bereits zu "Personenbezogener" Datenspeicherung gehört. Laut der Interpretation der "Datenschützer" des Datenscghutzgesetzes JA. Weil diese davon ausgehen, dass mit der entsprechenden technischen Ausstatung ein "Personenbezug" hergestellt wwerden "könnte" - ich wiederhole "KÖNNTE" - Damit wäre aber auch jede Form von fotografieren/filmen mit Bildaufzeichnenden Geräten generell verboten - weil diese Möglichkeit des nachträglich hergestllten Personenbezugs mit der entsprechenden technsichen Ausstatung immer gegeben ist. Bei der "dashcam" geht es aber primär um Selbsschutz gegen Verkehrsteilnehmer die gefährlich in den Verkehr eingreifen. Und ein dashcam-verbot schützt eben diese personen, so dass diese vor gericht weiter lügen dürfen. dashcam-verbot = Täterschutz! Gesetzt den Fall, die Täter im oben gezeigtem Film wären erkennbar, dann würden die "Datenschützer" mit ihrer Interpretation solche Täter schützen! Was die "datenschützer" verhindern wollen ist sowieso verboten - das wiederrechtliche veröffentlichen von "erkennbaren" personen im internet.

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