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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Die Olsenbande. Andy andy11
gelöscht_311356 Protest „Hallo alle, ich weis nicht ob es jemandem aufgefallen ist. ...“
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@Protest

Es gibt nicht "die" Datenschützer!

Wenn du Datenschutz-Aufsichtsbehörden meinst, dann kannst auch erhebliche Unterschiede im Verhalten feststellen.  Im gegenständlichen Fall wollte sich wohl ein "Präsident" hervortun und eine ähnliche Öffentlichkeitswirkung erreichen wie zwei oder drei andere auch.  Dabei scheitertere er im Übereifer jedoch aus formalen Gründen, pikanter Weise sogar bei ehemaligen Kollegen am Verwaltungsricht.  Grundlage bildete übriges der anonyme "Düsseldorfer Kreis", Anlaufpunkt für hübsche Deinstreisen kreuz und quer durch Deutschland.  Gab er doch, just im Karneval, ein Grundsatzpapier heraus über ein Verbot für den DashCam-Einsatz...

Zum "Fotorecht":  Hier gilt das Urheberrecht!

Beispiel:  Als nach meinem spektakulären Unfall, ich war unschuldig daran und blieb  unter vier Toten alleine übrig, die Polizei meinen Führerschein der Presse zum Ablichten gab, wurde meine Beschwerde darüber verworfen.  Nicht ich hatte ein Recht auf mein Führerscheinbild, sondern der Fotograf!  Ja, und dieses Hickhack geht bis heute so weiter.  Man muss sich fortografieren lassen, man muss sich filmen lassen, einmal ist die Videokamera im Fahrstuhl verboten, das andere Gericht gesattet sie, einmal rein in die Kartoffel, einmal raus.  Der seinerzeit hier wohlbekannte Geschäftsführer von "compuserve" beispielsweise wurde vom Amtsgericht mit Hilfe eines dämlichen, selbst ernannten "Gutachters" verurteilt, das Berufsungsgericht sprach ihne jedoch wieder frei.

Auch Berufsjuristen sind nicht immer für voll zu nehmen, und Richter urteilen häufig nach Lust und Laune.  Neuester, echter Datenschutz-Skandal:  Abkommen mit den USA über Spitzeldienste in deutschen Netzen, Kontrolle auch kleinen Sparbuchinhaber zu Gunsten amerikanischer Steuerbehörden.

Und Datenschutz-Aufichtsbeamte können nur dumm zugucken, weil sie ohnedies trotz angeblicher Unabhängisgeit nichts zu sagen haben, wenn es der politischen Führung nicht in den Kram passt.

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