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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Die Olsenbande. Andy andy11
gelöscht_311356 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Geschichten werden nicht wahr, auch wenn sie aus der "Zeit" stammen!

Wahr hingegen ist, dass es derzeit noch KEIN gerichtliches/rechtskräftiges Verbot gibt; im Gegensatz, der Bußgeldbescheid des BayLDA wurde vom VG Ansbach als unwirksam erklärt. Nebenäußerungen dazu sind belanglos, auch wenn sie von Richtern stammen.

Auf Grund der völlig offenen Rechtslage werden, so jüngst das BayStMI, keine polizeilichen Maßnahmen gegegen DashCam-Benutzer bei Straßenverkehrskontrollen eingeleitet.  Es erfolgen auch keine Mitteilungen an das selbstherrliche bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht - das, so meine langjährigen Wahrnehmungen, es sonst ja auch nicht so genau mit dem Datenschutz zu nehmen scheint.

"Datenschutz" verkommt immer mehr zum Synonym für "Täterschutz" - zwar nicht generell, sonder dort, wo ein den "Schützern" in den Kram passt.  Das BDSG ist doch nur ein Vorwand, seine Schöpfer nahmen es selber nicht ernst - auch nicht die behaupteten "Unabhängigkeiten" der Aufsichtsbehörden.

Als Verkehrsteilnehmer sollte man doch froh sein über allfällig mögliche Beweissicherungen durch DashCam-Aufnahmen.  Zumindest dann, wenn man von einem Psychoptahen und 18-jährigen Rowdy niedergefahren wird und als einzig Überlebender unter 4 Toten übrig bleibt.

Ja, Rowdies, die auf dem Münchner Mittleren Ring drängeln oder mit 150 überholen, nein, korrekt heißt es "vorbeifahren", die sind schon sehr erpicht darauf, dass ihre grundgesetzlich verbrieften Persönlichkeitsrechte nicht verlezt werden... 

Fährt man mit einer DashCam über die Grenze nach Österreich, kann man allerdings seine Blauen Wunder erleben.  Dort ist sogar das Mitführen im ausgeschalteten Zustand echt verboten/strafbewehrt.  Und dies in einem Lande, wo man nicht nur als NS.Bandit und Wiederbetätiger Innenminister werden konnte, die ganze Gestapo-Bande nahtlos nach die Krieg weiterbeschäftigt wurde einschließlich des Häschers von Anne Fank, sondern ein anderer Innenministers der jüngeren Zeit neulich als Krimineller in den Knast wandern musste.

 

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