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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Die Olsenbande. Andy andy11
Protest Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Hallo alle, ich weis nicht ob es jemandem aufgefallen ist. Eine Veröffentlichung im internet ist nicht sofort ein Verstoß gegen den Datenschutz. Ich denke, damit das Dazenschutzgesetzt überhaupt wirksam wird, müssen "erkannbare" bzw. "identifizierbare" Personen/Autonummern abgebildet sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann jedes Filmmaterial nach dem Fotorecht veröffentlicht werden. sind die von den Datenschützern angegebene Gründe nicht auf jedes bildaufzeichnende Gerät anwendbar? Worin besteht der Unterschied ob nun eine Videosequenz von einer "Dashcam" einem "smartphon" oder von einem "camcorder" aufgezeichbnet wurde? Das Video oben könnte auch von einem "smartphone" oder einem "camcorder" aufgezeichnet worden sein. Dashcams, smartphons, camcoder und Fotoaparate machen alle das selbe. Wäre eine dashcam aus den angegeben Gründen verboten, dann würde das auch für smartphones und camcorder in gleichem Maße gelten! Nach den Fotorecht war und ist es schon immer verboten die Interessen dritter zu verletzen. Ein allgemeines verbot der dashcams würde dazu führen, dass aus dem Auto heraus überhaupt nicht mehr gefilmt und fotographiert werden dürfte. Und worin besteht der unterschied von "im" Auto und "neben" dem Auto? So meine ich, dass die Datenschützer übers Ziel hinausschießen und das allemeine Fotorecht angreifen.

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