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Brother DCP-J 925 DW Fehler

Stammbus / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe einen 2 1/2 Jahren alten Brother-Tintenstrahldrucker DCP-J 925 DW, der wenig genutzt wurde. Vor kurzem bin ich umgezogen, der Drucker war dabei in der Originalverpackung. Er funktionierte nach dem Umzug zuerst auch, dann aber meldete die schwarze Patrone, dass sie keine Tinte mehr habe. Bei einem Druckauftrag wurde schwarz nicht mehr mitgedruckt. Ein Reinigungsvorgang gemäß Handbuch brachte nichts. Obwohl noch etwas Tinte drin war, habe ich die Patrone ausgetauscht, das nutzte aber auch nichts, im Gegenteil, jetzt drucken auch die farbigen Patronen nicht mehr, auch nicht nach einem erneuten Reinigungsvorgang. Im Handbuch steht, man soll dann einen Brother-Techniker  kontaktieren. Da der Drucker aber nicht so teuer war, wird sich das wohl kaum lohnen. Zum Wegwerfen ist das Gerät aber noch zu schade. Hat jemand einen Tipp? Danke und MfG, Erhard Stammberger

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Max Payne Stammbus „Danke, also auch nicht diese 9,95 € ausgeben? Ich meine ...“
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Es soll eine EU-Richtlinie geben, dass die Verwendung kompatibler Verbrauchsmaterialien die Garantie nicht unwirksam macht.

Das würde mich doch sehr wundern. Eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, dass die Ware eine bestimmte Eigenschaft während des gesamten Garantiezeitraums beibehält. Dementsprechend kann der Hersteller auch die Bedingungen der Garantie frei festlegen. Bei Autos gibt es z.B. "10 Jahre Garantie gegen Durchrosten". Geht nach 3 Jahren das Getriebe kaputt, liegt kein Garantiefall vor.

Die (gesetzlich geregelte) Gewährleistung (Sachmängelhaftung) bezieht sich dagegen ausdrücklich nur auf den Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine spätere Verschlechterung ist nur dann von der Gewährleistung erfasst, wenn der Mangel (offen oder verdeckt) bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Beim Verbrauchsgüterkauf wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf grundsätzlich davon ausgegangen, dass dies so war. Kann der Verkäufer jedoch nachweisen, dass der Mangel eindeutig durch falsche Benutzung o.ä verursacht wurde, besteht auch kein Anspruch aus der Gewährleistung.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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