Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Der § 156 BGB ist bei eBay nicht anwendbar, da es sich bei eBay nicht um Auktionen im Sinne des BGB handelt. ... http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
Das war mir tatsächlich nicht bewußt, oder verdrängt. Nur verstehe ich da dann nicht, warum man Unterschiede bei Auktionen und (online)Auktionen macht, im Sinne des BGB macht.