Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Hallo,
Hab den Beitrag gestern in der Sevicezeit im WDR gesehen. War sehr interessant.
http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/auktionsabbruch112.html
Gruß Ulli
Das Einstellen eines Artikels in ein solches System ist ein rechtlich verbindliches Angebot. Mit der Bedingung, den Artikel an den bei Auktionsende Höchstbietenden zu verkaufen
§?
Solange es meins ist, kann ich die Auktion jederzeit beenden, wenn ich mich entschließe nicht mehr zu verkaufen.
Und wuie es bei Auktionen ist, gibt es auch Bieter von ausserhalb. Bietet der mehr, wird an dem verkauft. (Wohlgemert nur, wenn die Ebay Auktion noch läuft. Ist die beendet, ist es klar verkauft)
Die Gebotsabgabe ist nur für den potienellen Käufer bindend, wenn er den Zuschlag bekommt, am Ende, aber nicht für den Verkäufer. Da kommt erst der Kaufvertrag nach Ende der Auktion zustande.
Solange BGB nix anderes steht gilt:
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.