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Renteneintrittsalter warum die Diskussion?

fbe / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich wundere mich über die Diskussionen zum Rentenantrittsalter. Das ist doch davon abhängig was im Arbeitsvertrag steht. Zwar steht dort meistens: Der Vertrag endet mit dem Eintritt des 65. Lebensjahres, aber Verträge sind doch frei vereinbar. Wenn dort z.B. steht: ...endet im gegenseitigen Einvernehmen..., oder nichts festgelegt ist kann man arbeiten so lange oder so kurz wie man möchte.

Liege ich da falsch?

fbe

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mawe2 fbe „Renteneintrittsalter warum die Diskussion?“
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Ich wundere mich über die Diskussionen zum Rentenantrittsalter. Das ist doch davon abhängig was im Arbeitsvertrag steht.

Nein.

Es geht nicht daraum, wann jemand sein Arbeitsverhältnis beendet sondern ob er dann auch Rente (aus der gesetzlichen Rentenversicherung) bekommt. Dies ist im SGB IV festgelegt und kann nicht durch einen Arbeitsvertrag geregelt werden.

Wenn der Arbeitsvertrag maßgeblich wäre, könnte man ja auch einen solchen abschließen, der einen Renteneintritt mit 35 oder 40 Jahren oder sonstwann festlegt...

Natürlich kannst Du eine private Rentenversicherung abschließen, die Dir zu einem anderen (früheren) Zeitpunkt eine auskömmliche Rente sichert. Das hat aber nichts mit der Diskussion zum (gesetzlichen) Renteneintrittsalter zu tun.

Gruß, mawe2

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