Ich wundere mich über die Diskussionen zum Rentenantrittsalter. Das ist doch davon abhängig was im Arbeitsvertrag steht. Zwar steht dort meistens: Der Vertrag endet mit dem Eintritt des 65. Lebensjahres, aber Verträge sind doch frei vereinbar. Wenn dort z.B. steht: ...endet im gegenseitigen Einvernehmen..., oder nichts festgelegt ist kann man arbeiten so lange oder so kurz wie man möchte.
Liege ich da falsch?
fbe