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Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer

hermannmay / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wie schon oben beschrieben, habe ich bei Ebay ein Ipad als defekt verkauft. Hier der Link:

http://www.ebay.de/itm/Apple-iPad-2-Wi-Fi-16GB-Weiss-defekt-/141143600910

Ca. eine Woche nach Erhalt meldete sich der Verkäufer, der Artikel würde erhebliche äußere Gebrauchsspuren aufweisen. Z.b. die Ecke rechts unten, ist im Bild zu sehen. Er möchte 20€ Erstattung wegen der Optik. Das habe ich verweigert, der Artikel sah für mich nahezu Makellos aus.

Ca. 2 Wochen nach erhalt, hat er sich noch einmal gemeldet. Er habe das Gerät mit in seine Firma genommen, auseinandergebaut und analysiert. Seit über 10 Jahren wären sie im Apple Service tätig und das Gerät wäre verbastelt und nicht reperabel. Außerdem wäre schon bei erhalt das Display an einer Stelle leicht vom Gehäuse abgelöst? Angeblich hat eine Statische Aufladung den Anschluss des Displays zerstört.

Ich selber habe das Gerät von einem flüchtigen Bekannten vor einiger Zeit gekauft. Ich habe Ihn kontaktiert, er hat gemeint, das Gerät sei bereits einmal wegen einem nicht reagierenden Display repariert worden. Bei einem Shop, den er bei Google gefunden hat. Rechnung nicht mehr vorhanden. Nun gut, bei mir lief das Gerät ja einige Zeit problemlos. Das habe ich ihm ebenfalls mitgeteilt. 

Jetzt droht der Verkäufer mit einer Klage, falls ich das Gerät nicht zurück nehme, da ich getäuscht hätte usw. Der Defekt hätte nicht "plötzlich" eintreten können.

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mfg

Hermann

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1-Commodore hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Hallo Hermann, der Verkäufer versucht dich in "betrügerischer Absicht" in seine Absicht zu zwingen. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat schon vor Jahren in einem etwa gleichgelagertem Fall zu Gunsten des Verkäufers entschieden. Nachdem er das Gerät, ohne deine schriftliche Zustimmung, ungefragt geöffnet hat, sind alle seine Ansprüche gegen dich erloschen. Seine Ansprüche laufen im Sinne des BGH ins Leere, egal ob mit oder ohne Anwalt. Lass ihn kommen. Der läuft sich alleine "TOT" !! Dadurch, dass der Käufer das Gerät ungefragt "bearbeitet" hat, sollte eBay auf deinen Antrag die unberechtigte negative Bewertung löschen. Ich gehe davon aus, dass der Schriftverkehr über eBay gelaufen ist. Dann erteile eBay die Freigabe zum Mitlesen. Du solltest dich als Verkäufer über einen "fragwürdigen" Käufer bei eBay Sicherheit beschweren. Also stell dich senkrecht hin, wie eine "deutsche" Eiche. Viel Erfolg >> und nicht wackeln. Beste Grüße 1-Commodore

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