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Strafbare Handlung/Download?

Hovi / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe Spezialisten rund um das Thema PC;

vielleich kann ich aus Eurem Kreis einen guten Tipp bei dem nachfolgend aufgeführten Sachverhalt bekommen:

In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden. Da ich im Januar keine Verwendung für diese umfangreiche Software hatte, habe ich mir Heft und DVD aufbewahrt.
Nun bin ich dabei ein Buch zu schreiben. Die Bilder wollte ich in Word einbinden und dachte, dass damit wichtige (kostensparende) Vorarbeiten von mir geleistet werden könnten. Man sagte mir, dies sei so jedoch nicht möglich. Aber es würde (unter anderem) mit „Indesign“, einem Programm aus der Creative Suite, von Adobe gelingen. Ich erinnerte mich an das Programm auf der DVD, wollte es mir einmal anschauen, ob ich, mit meinem laienhaften technischen Verständnis, überhaupt damit arbeiten kann. Also habe ich es installiert. Jedoch erhielt ich keinen Schlüssel zum Öffnen der Software auf der Website des Herstellers. Ein Bekannter sagte mir: „Kein Problem, Schlüssel gibt es doch noch“ und er gab mir einen Zahlencode weiter. Das Programm ließ sich danach auch freischalten.
Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich erst nach der kompletten Installation auch das Gehirn eingeschaltet habe. „Hier habe ich doch bestimmt etwas Illegales getan“, ging es mir durch den Kopf. Sonst hätte ich doch den Schlüssel über den Server des Anbieters erhalten. Das Programm habe ich selbstverständlich nicht geöffnet.
Der Schreck saß mir die ganze Nacht in den Gliedern. Deshalb die Frage: Kann mir jemand sagen, was ich nun tun sollte? Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Also: für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar.

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Nachtrag: ... jueki
.. GENAU RICHTIG..! Hovi Hovi
jueki mawe2 „Nicht verloren! Die hat jemand extra dort hin gelegt. So, ...“
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Schade, dass Du Deine eigene Argumentation nicht zu Ende führen kannst!

Das ist korrekt. Gegen diese Advokaten- Argumentationen bin ich einfach machtlos.

Ich fasse zusammen:
Eine legale Seite bietet Downloads an. Unter anderem den des "Adobe CS2".
Dieser Download wird ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art angeboten.
Wenn ich diesen Download nutze und das Tool installiere, begehe ich nach unumstößlicher Ansicht des Users "mawe2" eine strafbare Handlung.

Richtig?

Nun bleibt Dir nur noch zu erklären
- gegen welche Gesetze (Deutsche Gesetze) ich verstieß, als ich diesen Download ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art einer legalen Downloadseite nutzte und anwendete
- wie man in Zukunft vermeiden kann, auf Downloads hereionzufallen, die "free", also ohne rechtliche oder sonstige Einschränkungen von legalen Downloadseiten angeboten werden, sozusagen als Lock- Angebote (Honigtöpfe) zu erkennen.

Versuche bitte, die Erklärung ohne unverständliche Gleichnisse (verlorene oder zur Verführung unbedarfter Finder hingelegte Installationsmedien u.ä.) so zu gestalten, das sie auch für Menschen geringeren Intellekts (wie ich) verständlich ist. Möglichst mit konkreten Verweisen auf Gesetzesparagraphen.
Man sollte ja versuchen, derlei Straftaten (Wie hoch ist die Strafe übrigens für die Nutzung eines Downloads ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art einer legalen Downloadseite ?) in Zukunft zu vermeiden.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Hallo mawe2, ... Kabelschrat
Das ist ein Buch! mawe2