Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge

News: Noch drei Monate bis zur Bundestagswahl

Rösler will Netzneutralität und Verbot von Routerzwang

Michael Nickles / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Wirtschaftsminister Phillip Rösler hat zwei Dingen den Kampf angesagt, die momentan für Aufregung in der Netzgemeinde sorgen: der Drosselungspläne der Telekom und dem sogenannten Routerzwang. Dabei schreibt ein Kommunikationsanbieter vor, den von ihm gelieferten Router zu verwenden und es sind keine Alternativen zulässig.

(Foto:FDP)
Und das soll alles rasch passieren. Es ist wohl geplant, noch vor der Bundestagswahl in drei Monaten, entsprechende Verordnungsentwürfe zu basteln.

Ein Gesetz zur Gewährleistung von Netzneutralität soll sicherstellen, dass Kommunikationsanbieter jegliche Daten gleich behandeln müssen, eine Benachteiligung von Diensten nicht zulässig ist.

Ein typischer Verstoß gegen die Netzneutralität ist beispielsweise der Plan der Telekom, die eigenen kostenpflichtigen "Filmdienste" beim "Maximal-Verbrauchsvolumen" nicht einzuberechnen - und andere Anbieter, die nicht gebremst werden wollen, dafür zur Kasse zu bitten.

Die vorgesehene Aufhebung des Routerzwangs richtet sich gegen eine verbraucherfeindliche Sache, die Anfang des Jahres von der Bundesnetzagentur als zulässig beurteilt wurde.

Internetanbieter dürfen demnach ihren Kunden eigene Router aufzwingen, andere Geräte verbieten. Dadurch können sie sicherstellen, dass Kunden unerwünschte Dienste wie VOIP-Telefonie nicht nutzen können.

Michael Nickles meint:

Die Telekom hat ihre Drosselungspläne zwar kürzlich nachgebessert, aber das Kernproblem damit nicht aus der Welt geschafft. Und zwar, welche Dienste bevorzugt werden oder nicht. Ein Gesetz für Netzneutralität wird dieses Problem wohl lösen, ist aber noch kein Grund zu feiern.

Denn: die Telekom kann beispielsweise einfach darauf  verzichten ihre eigenen Filmdienste zu bevorzugen. Es werden dann halt einfach alle Videodienste gleichermaßen neutral (in diesem Fall also "schlecht") behandelt.

Unbegrenztes Videovergnügen haben dann halt nur alle, die entsprechend fette Tarifpakete beziehungsweise sogenannte "echte" Flatrates kaufen. Netzneutralität stellt also nicht unbedingt sicher, dass es kein Zweiklassen-Internet gibt.

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 Hewal „Beispiel: Anbieter A 1und1 Internet Anbieter B sipgate ...“
Optionen

Ich habe mal (bei Vodafone) die Auskunft bekommen, dass man aus einem bestehenden DSL+Telefonie-Paket die Telefonnummer nicht separat portieren kann und den DSL-Anschluss trotzdem behalten kann.

Um die Telefonnummer (z.B.) zu Sipgate zu portieren, hätte ich den Vodafone-Anschluss komplett kündigen müssen und somit (zunächst) kein DSL gehabt.

Denkbar wäre, dass man dies tut und anschließend (bei einem anderen Anbieter) einen neuen DSL-Anschluss (wieder mit Telefonie) beantragt. Die dortige Telefonnummer lässt man dann ungenutzt, die alte (nun bei Sipgate beheimatete) Nummer kann man auch bei zukünftigen Vertragswechseln behalten.

Soweit ich recherchiert habe, kriegt man keinen DSL-Anschluss ohne Telefonie (jedenfalls nicht als Endkunde zu bezahlbaren Preisen).

Wenn der Gesetzgeber also gerade dabei ist, wäre es gut, wenn die Bundelung DSL+Telefonie gleich mal ebenfalls abgeschafft wird. Das ist nämlich neben dem Routerzwang eine andere (unnötige) Schikane.

Aber wir wollen auch nicht zu viel vom Gesetzgeber erwarten ;-)

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
Troll dich... The Wasp