Hallo,
hab mal ne Frage.
Angenommen Kunde hat ein Handyproblem. Kunde geht zu Händler und Händler tauscht Gerät aus. Kann dann der Händler dem Kunden (bei nachgewiesener Beschädigung) das Austauschgerät verrechnen obwohl der Austausch ohne Unterschrift und nur mit Kassenbon stattfand?
LG
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.630 Themen, 31.619 Beiträge
Solltest du klarer formulieren:
Welches Handy ist nachgewiesen beschädigt?
Das ursprüngliche gekaufte Gerät,
oder das Austauschgerät?
Welcher Schaden liegt vor, und wer hat Ihn verursacht.
Ohne diese Infos ist das sonst Kristallkugel lesen.
swift