Hallo,
hab mal ne Frage.
Angenommen Kunde hat ein Handyproblem. Kunde geht zu Händler und Händler tauscht Gerät aus. Kann dann der Händler dem Kunden (bei nachgewiesener Beschädigung) das Austauschgerät verrechnen obwohl der Austausch ohne Unterschrift und nur mit Kassenbon stattfand?
LG