Hallo,
hab mal ne Frage.
Angenommen Kunde hat ein Handyproblem. Kunde geht zu Händler und Händler tauscht Gerät aus. Kann dann der Händler dem Kunden (bei nachgewiesener Beschädigung) das Austauschgerät verrechnen obwohl der Austausch ohne Unterschrift und nur mit Kassenbon stattfand?
LG
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.639 Themen, 31.713 Beiträge
Solltest du klarer formulieren:
Welches Handy ist nachgewiesen beschädigt?
Das ursprüngliche gekaufte Gerät,
oder das Austauschgerät?
Welcher Schaden liegt vor, und wer hat Ihn verursacht.
Ohne diese Infos ist das sonst Kristallkugel lesen.
swift
Das ursprünglich gekaufte. Der Schaden wurde vermutlich durch den Transport verursacht, die Auslieferfirma weigert sich aber den Schaden zu bezahlen.
LG