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Schlechte Bewertung für 4.90€ zurück ziehen?

Fetzen / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

ich bin in o.g. Frage ein wenig am hadern.

Hintergrund: ich hatte bei Amazon 2 Schrauben für meine Fotoausrüstung bestellt, für jeweils 5€. Versandkosten jeweils 4.90€. Deshalb bat ich den Verkäufer die Bestellung zusammen in einem Umschlag zu versenden. Darauf kam die Frage, ob ich die passende Wechselplatte dazu möchte, was ich verneinte und meine Bitte wiederholte.

Natürlich kamen die Teile einzeln, zwar sauber in teuren gefütterten Umschlägen, aber eben für 4.90€ mehr. Das habe ich so in meiner negativen Bewertung geschrieben.

Nun kam die Bitte um Rückzug, bei Erstattung der Kosten und zwar von einem Azubi. Einmal denke ich, dass es wirklich einer sein kann, der gerade wegen Schusseligkeit (Fehler macht jeder) ordentlich Ärger an der Backe hat, andererseits kann es auch Kalkül sein.

Aufgefallen ist mir noch, dass derjenige im Namen eines anderen (bekannteren) Händlers unterschrieben hat, der den gleichen Artikel teurer und für weniger Versandkosten anbietet. Insgesamt jedoch 1,50€ mehr/Stück.

Ich bin einfach unschlüssig, weil ich einem Azubi wegen so einem Quark keinen rein drücken will, auf der anderen Seite steht ein etwas merkwürdiges Geschäftsgebaren, das auf unseriöse Gewinnmaximierung hindeutet.

Gebt mir mal einen Schubs in die richtige Richtung. ;)

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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InvisibleBot Fetzen „Schlechte Bewertung für 4.90€ zurück ziehen?“
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Mach dem Händler ein Gegenangebot: Du nimmst die Bewertung zurück, wenn er Dir 1x Versandkosten gutschreibt. Grundsätzlich hättest Du die Vereinbarung aber vor dem Kauf machen sollen. Und falls wirklich der Azubi (falls existent) Mist gebaut hat, kann der deswegen normal keinen Ärger bekommen. Die müssen ja beaufsichtigt werden, und wenn sie was falsch machen ist es Sache des Ausbilders. So hab ich es zumindest mal gelernt bei der AEVO.

Ich hab momentan auch ein wenig Ärger mit einer Bewertung:
Ich war mit meiner Frau Anfang des Jahres essen in einem Restaurant der leicht gehobenen Kategorie, in dem wir schon einige Male und auch sehr gut gegessen haben. Inzwischen hat aber der Besitzer gewechselt und der Abend war ein voller Reinfall. Es fing damit an, dass uns ein Abschusstisch vor der Toilettentür zugewiesen wurde, obwohl noch andere Tische frei waren - angeblich alle reserviert. Meine Frau bekam einen Teller Trüffel-Ravioli, der halbvoll mit Wasser (keine Sauce) war und kein bißchen nach Trüffel schmeckte. Und ich eine Pizza deren kompletter Rand schwarz verbrannt war - geschätzte 3-4 Minuten nach der Bestellung. Hab daraufhin später in einem Bewertungsportal einen kleinen Verriss geschrieben, aber dabei nicht übertrieben. Es war wirklich so wie ich dort geschildert habe.
Nun hat das Bewertungsportal meinen Beitrag von der Webseite genommen und mir eine Stellungnahme des Wirtes weitergeleitet. Darin behauptet der, dass es die 2 von mir geschilderten Gerichte bei ihm gar nicht gibt und ich an dem Abend nicht dort gewesen sein könne, weil da angeblich eine geschlossene Veranstaltung war. Außerdem verlangt er von dem Portal die Herausgabe meiner Kontaktdaten, da er juristische Schritte gegen mich einleiten will. Mein Problem: Ich kann rein gar nichts beweisen. Die beiden Gerichte die wir gegessen haben, standen auf der Tageskarte, da kann er natürlich auch leicht behaupten dass es die nicht gibt.
Hab jetzt jedenfalls eine Stellungnahme an das Bewertungsportal geschrieben, und muss nun abwarten was die entscheiden. Ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber Zivilprozesse sind Minenfelder, daher möchte ich unter gar keinen Umständen in einen verwickelt werden.

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