Hallo zusammen!
In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.
Zwei Gedanken dazu...
Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!
Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?
Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?
THX für Aufklärung
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo violetta,
Du darfst gar keine Markennamen verwenden,?
Verkaufe Stahl und Gummi mit Kraftstoffbehälter und Stern?
der Produktname ist mittlerweile allgemeiner Sprachgebrauch
Wie lange muss ein Verkäufer warten bis ein neuer Markenname nicht mehr abmahnhar ist?
Wurde das zu verkaufende garantiert echte Markenprodukt nicht in der EU gekauft gibt es sehr wahrscheinlich Ärger.
http://www.it-recht-kanzlei.de/bushido-markenrechtsverletzung.html
Bei verkäufen von in der EU erworbenen echten Produkten ist die Namensnennung unproblematisch.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/aktuelles-rund-um-ebay-internetauktionen-vor-gericht_004796.html
In dem Link sind Hinweise wie man sich bei einer Abmahnung verhalten sollte und die Kosten senken kann.
http://www.onlinemarktplatz.de/11531/wann-liegt-eine-markenrechtsverletzung-vor/
Nicht verzagen, Google fragen.
Gruß