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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Olaf19 Loopi© „Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es ...“
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Was hätte sie denn nach Meinung von Tupper mit den Restbeständen machen sollen - einfach wegschmeißen? Oder gibt es nach Ende der Franchise-Tätigkeit ein irgendwie geartetes Rückgaberecht, oder war das am Ende sogar Kommissionsware?

Das müsste schon geklärt sein, ehe man sich da ein endgültiges Urteil bildet.

In jedem Fall ist das ein anderes Thema - wenn ich z.B. ein gebrauchtes Samsung Galaxy verkaufe, bin ich weder deren Franchisenehmer noch Profiseller noch sonstwas. Ich bin schlicht Endverbraucher, der sich von einer Habseligkeit trennen will.

CU
Olaf