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Volle Zustimmung! winnigorny1
Olaf19 Fieser Friese „Man stelle sich mal vor, da verkauft jemand nach bestem ...“
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ändert das nichts an dem Empfinden des Käufers, dass er über den Tisch gezogen worden sei.

"Empfinden" kann der Käufer natürlich, was er will - Betrug wäre es erst dann, wenn man dem Verkäufer nachweisen könnte, dass er den Sachmangel arglistig verschwiegen hat.

Da hat IT-Lok völlig recht, Betrug ohne Vorsatz ist ein Widerspruch in sich.

CU
Olaf
genauso könnte es ... Ralf103
.... Done! winnigorny1