Wir regen uns ja alle immer wieder mal - und im Besonderen auch völlig zu Recht (Haushaltsabgabe) über die GEZ auf.
Aber daran, was ihr hier lesen könnt, haben wir - glaube ich - alle noch gar nicht gedacht:
http://nachrichten.t-online.de/kritik-am-rundfunkbeitrag-fuer-menschen-mit-behinderung/id_61395508/index
Das ist nun wirklich schlicht der Hammer!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Man stelle sich mal vor, da verkauft jemand nach bestem Wissen und Gewissen einen Artikel (z.B. PKW) als schadensfrei und Werkstatt gewartet, unter gekauft wie gesehen und probegefahren...
Der Käufer bemerkt jedoch nach kurzer Zeit einen schon länger bestehenden Schaden an dem Artikel (z.B. Nockenwellenfresser oder irgendetwas in der Art), der auf den ersten Blick von einem Laien nicht als solches zu erkennen ist, aber dennoch von einer Fachwerkstatt hätte beanstandet werden müssen, weil ja top gewartet.
Angenommen, die Werkstatt hätte tatsächlich gepfuscht, so ist doch der Verkäufer der eigentlich Verarschte und hat obendrein noch eine 2. A*karte mit der Auseinandersetzung mit dem Käufer gezogen. Nach Eurer Überzeugung wäre das demnach Vorsatz, nach meiner ebend nicht, auch wenn's noch so blöd aussehen mag.
Egal, wie dem auch sei, ändert das nichts an dem Empfinden des Käufers, dass er über den Tisch gezogen worden sei. Die mögliche Nachverhandlung ändert nichts an dem bitteren Nachgeschmack des Ganzen.