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Olaf19 mawe2 „Volle Zustimmung, das sehe ich genau so! In Bezug auf die...“
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In Bezug auf die erwähnten Kündigungen frage ich mich nur, wie der Arbeitgeber beweisen will, dass diese lästerhaften Äußerungen tatsächlich von dem erwähnten Angestellten stammen und nicht genau von den Mitarbeitern, über die gelästert wurde?

Es kommt drauf an, was unter diesem Account noch so alles gepostet wurde. Wenn dort Sachen geschrieben wurden, die dem Beklagten eindeutig zugeordnet werden können, etwa weil nur er sie zum fraglichen Zeitpunkt hätte wissen können, dann ist dies eindeutig belastender, als wenn z.B. jemand einen funkelnagelneuen Facebook-Account eröffnet und dort nur die beanstandeten Beleidigungen hineinschreibt und weiter nichts. In diesem Fall würde wohl jedes Gericht von einer Diffamierungskampagne gegen den Beklagten ausgehen.

Übrigens hatte die Unwirksamkeit der Kündigung mit diesem Aspekt gar nichts zu tun, da ging es um andere Dinge (Affekthandlung, vorangegangens Mobbing durch die Kollegen, keine präzise Zuordbarkeit der Beleidigungen).

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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