Hallo,
nehmen wir an jemand hat einen Idee für ein Online-Projekt und beauftragt einen Programmierer, der das ganze für ihn programiert. Nun könnte doch der Programmierer einfach den ganzen Quellcode kopieren und das gleiche Projekt starten mit anderen Namen. Siehe Beispiel facebook, jemand hatte eine Idee und am Ende gab es nur Rechtsstreitigkeiten. Schon beim Beauftragen des Programmierers könnte der doch auch sagen "ach ne, ich hab doch keine Lust auf das Projekt" und das Projekt selbst auf die Beine stellen, sprich Ideenklaut. Tja, wie geht man sowas am besten an?
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Hi!
Das ist ein Thema über das sich Rechtsgelehrte streiten, soweit ich das mitbekommen habe. Der Kern der Diskussion in Deutschland scheint sich um eine schöpferische Leistung zu beziehen, der über den reinen Quelltext hinausgeht (ist zumindest mein Eindruck).
Im etwas größeren Maßstab diskutiert man ja schon länger über die Patentierbarkeit von Algorithmen. Soweit ich das verstehe, hat man das ja abgelehnt. Eine Funktion wäre aber nicht mehr als ein Algorithmus - oder ist es doch mehr?
Ich verstehe das ansonsten so wie in deinem Puzzle-Vergleich: das was geschützt werden kann, ist IMHO das aussehen und evtl. das Verhalten des Endproduktes. Das betrifft aber anscheinend nur den deutschen Raum.
Aus US-Prozessen, weiß man ja, dass man Zeilen in Quelltexten gezählt hat, die angeblich aus Unix in Linux übernommen wurden. Andererseits hat MS soweit ich weiß, nie gegen kompatible DOS-Versionen geklagt.
Das ist alles rechtlich irgendwie sehr merkwürdig und IMHO nichts, woran sich Otto-Normaluser rechtlich verbindlich berufen kann.
Bis dann
Andreas