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Bundesregierung winkte Gesetz zum Verkauf der Bürger durch

Michael Nickles / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Facebook macht es vor, wie man den Datenschutz in die Tonne schmeißt und Menschen gnadenlos ausschlachtet. Die deutsche Bundesregierung macht es in noch dreckigerem Ausmaß nach.

Es geht um die Einwohnermeldeämter. Schon seit geraumer Zeit ist bekannt, dass die unsere Meldedaten für richtig fette Kohle an die Industrie weiterverkaufen. Eine Adresse in Berlin bringt angeblich bis zu 5 Euro, eine in München bis zu 15 Euro. So war es zumindest laut einem Bericht des ZDF-Magazins WISO im Oktober 2010 (siehe Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen).

Beim Verkauf der Bürger gab es aber ein kleines (theoretisches Problem). In den Formularen der Einwohnermeldeämter kann man dem "Weiterverkauf" seiner Daten widersprechen. Diese Widerspruchsmöglichkeit wurde am Freitag im Bundestag abgeschafft, beziehungsweise trickreich ausgehebelt.

Dazu wurde das sogenannte Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens durchgewunken. In einem vorherigen Entwurf des Gesetzes war es angeblich geplant, den Datenschutz der Bürger zu verbessern, berichtet die Zeit. In diesem Entwurf vom November 2011 stand noch deutlich drinnen, dass die erhobenen Daten nicht für Adresshandel/Werbung genutzt werden, so jemand dem nicht ausdrücklich zustimmt.

Jetzt wurde das alles so zurechtformuliert, dass Daten praktisch uneingeschränkt verkauft werden dürfen. Die Zeit geht davon aus, dass die Regierung das Gesetz aufgrund von Druck seitens Marketing-Unternehmen geändert hat.

Michael Nickles meint: Tja. So geht das. Auffällig ist gewiss, dass im Vorfeld gar nicht groß über diese geplante Gesetzesänderung berichtet wurde. Die Bürger sind jetzt einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.

Und es wird sein, wie es bei uns immer ist. Ein paar werden rummaulen und das gar nicht schön finden, die Masse wird es einfach fressen - "weil man ehe nichts dagegen machen kann".

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cbuddeweg Michael Nickles „Bundesregierung winkte Gesetz zum Verkauf der Bürger durch“
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Aus meiner Sicht ziemlich die interessanteste Seite in der Drucksache ist die Seite 7.

Du hast das Recht der werblichen Nutzung (und anderer Fälle) zu widersprechen und wirst einmal im Jahr durch öffentliche Bekanntgabe darauf hingewiesen.

Erstmal o.k. bin ich vor drei Jahren bei der Meldung am Zweitwohnsitz sogar ausdrücklich drauf  hingewiesen worden und habe allem widersprochen, was sinngemäß über amtliche Auskünfte hinausgeht. (Dritte können sogar beim Amt erfragen, wann Deine Silberhochzeit ist)

Und im Absatz 4  fängt es erstmal ganz harmlos an, keine Auskunft für Werbefirmen, wenn nicht angegeben, das werbliches Interesse vorliegt oder die Person der Weitergabe zur Werbung widersprochen hat. bis hier auch noch o.k.

Jetzt kommt m.E. der Knüller:

Zitat: " ... das gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Das stelle ich mir dann so vor, dass Dein Telefonbucheintrag als gehandelte Adresse unterwegs ist und auf Aktualität  überprüft wird (ist ja sowieso schon öffentlich), oder Du noch nicht widersprochen hast und Deine Adresse deshalb vom Meldeamt in den Umlauf gebracht wurde und ein nachträglicher Widerspruch ohne nachfolgenden Umzug mit erneutem Widerspruch für den neuen Meldeort damit ins Leere läuft.

M.E. wäre es datenrechtlich besser gewesen, grundsätzlich vom Verbot auszugehen und nur bei ausdrücklicher Freigabe die Information weiterzugeben.
Wenn sich eh fast alle bei Facebook nackt machen, ist das mit dem Meldeamt auch egal :-(.

Ob mein Verständnis dazu richtig ist mag dahingestellt sein, ich bin kein Jurist.

Gruß

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